Untersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen (DOK/ ECVO)

Bei vielen Rassehunden (und auch einigen Rassenkatzen) ist die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen eine Voraussetzung für die Zuchtzulassung. Diese offiziellen Augenuntersuchungen dürfen nur von speziell ausgebildeten Tierärzten durchgeführt werden.

Der Dortmunder Kreis (DOK) ist die Gesellschaft für die Diagnostik genetisch bedingter Logo DOKAugenerkrankungen. Der DOK ist vom European College of Veterinary Ophthalmolgists (ECVO) anerkannt. Die Untersucher des DOK dürfen diese Zuchtuntersuchungen durchführen.

In unserer Praxis ist Frau Dr. Nina Peche berechtigt, die Untersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen durchzuführen.

 

Warum ist eine Augen-Zuchtuntersuchung sinnvoll?

Das Ziel eines jeden Züchters sollte es sein, gesunde Tiere zu züchten.

Einige Augenerkrankungen treten aufgrund von bestimmten Gendefekten auf und werden innerhalb einer Rasse vererbt oder es wurde das vermehrte Auftreten einer bestimmten Erkrankung innerhalb einer Rasse festgestellt.  Fast alle der erblichen Augenerkrankungen führen im Endstadium zu Schmerzen und/ oder Visusverlust be den betroffenen Tieren.

Daher ist eine Augenuntersuchung der zur Zucht genutzten Tiere sinnvoll um möglichst gesunde Nachkommen zu züchten.

Was wird für die Untersuchung benötigt?

Für die Untersuchung muss das jeweilige Tier klar zu identifizieren sein (Mikrochip oder Tätowiernummer) und eine Ahnentafel haben. Die Ahnentafel muss zur Untersuchung unbedingt mitgebracht werden. Außerdem sollten Vorbefunde vorheriger Augenuntersuchungen und Ergebnisse von bereits durchgeführten Gentests (fall vorhanden) mitgebracht werden.

Was passiert bei der Untersuchung?

Bei der Augenuntersuchung werden die vorderen Abschnitte beider Augen zunächst mit der Spaltlampe untersucht. Im Anschluss werden die Pupillen weitgestellt um nach ca. 20 Minuten die hinteren Augenabschnitte (Linse, Glaskörper und Netzhaut) mittels Spaltlampenuntersuchung und Ophthalmoskopie vollständig untersuchen zu können.

Bei einigen Hunderassen ist zusätzlich eine Gonioskopie (Untersuchung des Kammerwinkels) gefordert. Diese erfolgt vor der Weitstellung der Pupillen mit einer speziellen Linse.

Wie geht es nach der Untersuchung weiter?

Die Ergebnisse der Augenuntersuchung werden in einem speziellen offiziellen Formular eingetragen. Eine Kopie dieses Formulars bekommt der Besitzer, eine Kopie erhält der zuständige Zuchtverband und eine dritte Kopie wird an die nationale Erfassungsstelle gesendet.

Der Untersucher erhebt nur die Befunde an den Augen; er entscheidet nicht über die Zuchtzulassung des jeweiligen Tieres (das tut der jeweilige Zuchtverband)!

 

Falls Sie Fragen zur Augen-Zuchtuntersuchung haben, können Sie sich direkt unter augen@kleintierspezialisten.de mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des DOK (www.dok-vet.de) und des ECVO (www.ecvo.org).

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte direkt mit unserer Anmeldung in Verbindung.